Energieausweis
Vermietung, Verkauf oder Neubau. Dieses Dokument darf nicht fehlen
Der Energieausweis dient dazu, den Miet- oder Kaufinteressenten die energetische Qualität des Gebäudes nachzuweisen. Der zukünftige Nutzer soll den Energieverbrauch des Objektes mit in seine Entscheidung einbeziehen. Jeder Vermieter oder Verkäufer ist verpflichtet, den Energieausweis jedem Miet- oder Kaufinteressenten unaufgefordert vorzulegen.
Sofern ein Energieausweis vorhanden ist, müssen die energetischen Werte der Immobilie schon in der Anzeige zu Verkauf oder Vermietung angegeben werden. Ich stelle Ihnen gerne einen rechtssicheren Energieausweis für Ihre Immobilie aus.
Die energetische Qualität
Der Energieausweis gibt - ähnlich wie man es von Haushaltsgeräten kennt - Auskunft über die energetische Qualität des Gebäudes. Für einen Käufer oder Mieter soll er damit als ein Gütemerkmal dienen, das zur Entscheidung über Kauf oder Anmietung des Objektes beiträgt.
Die Ausstellung eines Energieausweises muss aber nicht immer nur eine Pflichtmaßnahme sein. Als Hausbesitzer stellt er für Sie eine Möglichkeit dar, den energetischen Ist-Zustand Ihres Gebäudes zu erfahren. Die weltweite Verknappung der Rohstoffe und die ständig steigenden Energiepreise sind für jeden Gebäudeeigentümer ein guter Grund, sich Gedanken über mögliche Einsparpotenziale zu machen.
Zwei Arten Energieausweis
Beachten Sie, dass es zwei verschiedene Arten des Energieausweises mit zwei verschiedenen Energiewerten gibt.
1. Verbrauchsausweis
Er stellt den Energieverbrauchswert dar, der auf Grundlage der in der Vergangenheit tatsächlich verbrauchten Energie berechnet wird.
Um nur der Vorschrift zu genügen, reicht der Verbrauchsausweis aus. Er ist jedoch in hohem Maße vom Nutzerverhalten abhängig und sagt deshalb nur wenig über den tatsächlichen energetischen Zustand des Gebäudes aus. Zudem ist er bei Wohnhäusern nur dann zulässig, wenn das Haus mehr als 4 Wohnungen hat oder wenn der Bauantrag nach dem 1. November 1977 gestellt wurde bzw. das Haus die Anforderungen der Wärmeschutzverordnung von 1977 einhält.
2. Bedarfsausweis
Dieser Ausweistyp stellt den Energiebedarfswert dar, der auf Grundlage der Größe und Qualität aller Gebäudebauteile und der Heizungsanlage berechnet wird. Die Energiebilanz erfolgt nach dem gleichen Verfahren wie ein EnEV-Nachweis.
Damit ist diese Ausweistyp wesentlich aufwändiger, denn er macht eine genaue Aufnahme der Gebäudebauteile und Gebäudetechnik vor Ort erforderlich. Er bildet mit den anschließenden Berechnungen den energetischen Zustand des Gebäudes aber wesentlich genauer und vergleichbarer ab als der Verbrauchsausweis. Mit einem geringen Mehraufwand sind zusätzlich auch Aussagen darüber möglich, an welchen Stellen des Gebäudes die meiste Energie eingespart werden kann. Im Rahmen einer Energieberatung kann dann auch geklärt werden, welche Sanierungsmaßnahmen wirtschaftlich sinnvoll sind und in welchem Zeitraum sie sich amortisieren.
Wichtig: Die Werte beider Ausweistypen sind nicht miteinander vergleichbar.
Energieausweis ist Pflicht
Mit dem Inkrafttreten der Energieeinsparverordnung (EnEV) 2007 am 1.Oktober 2007 wurde der Energieausweis für Bestandsgebäude ab 1. Juli 2008 schrittweise Pflicht. Bei Vermietung, Verpachtung oder Verkauf von Gebäuden sind Energieausweise verpflichtend auszustellen. Den Kauf- oder Mietinteressenten ist er unaufgefordert vorzulegen und in der Immobilienanzeige sind einzelne Ergebnisse des Energieausweises verpflichtend anzugeben.
In öffentlichen Gebäuden mit Publikumsverkehr und mehr als 250 m² Nutzfläche muss ein Energieausweis sogar gut sichtbar ausgehängt werden. Ebenso bei privaten Gebäuden mit Publikumsverkehr und mehr als 500 m² Nutzfläche. Für Neubauten wurde der Energieausweis bereits im Jahr 2002 eingeführt.
Ich gebe Ihnen gerne Auskunft, welcher Ausweistyp für Sie in Frage kommt.